Campingplatzordnung – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Als Gast bei uns sind Sie Teil einer großen Campinggemeinschaft. Bitte achten Sie darauf, dass diese Gemeinschaft nur durch soziales Verhalten jedes Einzelnen und ein rücksichtsvolles Miteinander harmonisch bestehen kann.

Stell- und Parkplätze für das Auto

Es ist Ihnen gestattet ein Fahrzeug mit am Zelt-, Caravan-, Wohnmobilstandplatz sowie an unseren Mobilheimen unterzubringen. Die Fahrzeuge unserer Dauer- & Langzeitcamper sind auf den jeweiligen Parzellen abzustellen. Achten Sie bitte hierbei auf Brandgefahr beim Abstellen des Autos mit heißem Motor sowie je nach offizieller Waldbrandwarmstufe beim Rauchen sowie beim Grillen.

Elektrische Stromversorgung

Für den Stellplatzbetrieb wird die Stromversorgung nach vorheriger Anmeldung individuell realisiert. Hierzu sind eigene Verlängerungskabel / Kabeltrommeln zu verwenden. Das Laden von Elektrofahrzeugen / Hybriden sowie Powerbanks/-stations welche eine Kapazität von 50.000 mAh überschreiten ist untersagt!  Koch- und Heizgeräte sind nur unter Aufsicht zu betreiben. Bitte achten Sie auf die besonderen Verhaltenshinweise bei Inkrafttreten der angezeigten Waldbrandwarnstufen: z.B.: Bei Waldbrandwarnstufe III darf nur am Wasser bzw. unter Einhaltung besonderer Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen gegrillt werden. Lager- und Grillfeuer sind auf dem gesamten Campinggelände untersagt. Die Verwendung von Einweggrills ist ausschließlich mit entsprechendem Abstand zum Boden zulässig.

Wasserversorgung

Unsere zentrale Trinkwasserentnahmestelle (linker Hahn) befindet sich rückseitig / außen am Sanitärgebäude. Die Entnahme von heißem Wasser ist nicht gestattet. Die Versorgungsleitung im Dauercamperbereich dient ausschließlich der Gartenbewässerung. (detaillierte Regelungen finden sich im Vertrag)

Entsorgung (Abwässer / Müll)

Die zentrale Abwasserentsorgung (Campingtoilette, Grauwasser etc.) befindet sich ebenfalls rückseitig / außen am Sanitärgebäude. Unsere zentrale Müllentsorgungsstelle (silberner Container mit „Remondis“ Aufschrift) finden Sie mittig vor dem Sanitärgebäude (hierin können Siedlungsabfälle ungetrennt entsorgt werden – ausgenommen sind Metalle, Gartenabfälle sowie jegliche Gefahr- & Schadstoffe). Die Abfälle sind in verschlossenen Müllsäcken zu entsorgen.

Sanitärbereich

Die Sanitäranlage (Duschen, Toiletten sowie Abwasch- & Waschmöglichkeiten) finden Sie zentralisiert mittig auf dem Campinggelände. Um diese richtig zu benutzen braucht man lediglich die hygienischen Normen zu beachten. Die Entnahme von heißem Wasser, aus den Sanitäranlagen, ist nicht gestattet. Hier gilt außerdem strengstes Rauchverbot sowie Haustierverbot.  Das Betreten ist ausschließlich mit Straßenschuhen oder barfuß gestattet. (das Betreten mit Rollerskates / Rollschuh ist explizit untersagt) Kinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Gebäude betreten. Bitte informieren Sie uns sofern Ihnen bspw. das Fehlen von Toilettenpapier, Seife oder diverse Defekte auffallen.

Feuerstelle

Offene Feuer sind ausschließlich an der dafür vorgesehenen Feuerstelle zu entfachen. Hier gilt wie überall den klaren Menschenverstand einzuschalten und nicht zu viel auf einmal an zu zünden. Bei verlassen der Feuerstelle ist sicherzustellen das keinerlei Glut oder Feuerreste unbeaufsichtigt hinterlassen werden. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist es nur in Begleitung Volljähriger gestattet die Feuerstelle zu nutzen. Des Weiteren muss ich aus aktuellen Anlässen darauf hinweisen das ausschließlich Holz verbrannt werden darf sowie immer genügend Löschwasser mit am Platz ist.

Betreten des Waldes

Die angrenzenden Waldflächen sind nicht nur in Hinblick auf evtl. Waldbrandwarnstufen zu meiden. Speziell die Müllentsorgung sowie die sanitäre Entspannung ist auf diesen Flächen strengstens untersagt.

Tiere

Das Mitbringen und Führen von Haustieren ist nach Anmeldung bei der Campingplatzleitung erlaubt – auf dem Gelände gilt grundlegend Leinenpflicht. Verunreinigungen sind vom Halter/Führer unverzüglich zu beseitigen.

Ruhestunden & Lautstärke

Es gelten die öffentlichen Ruhezeiten (lt. Polizeiverordnung v. Elsterheide) von 21:00 bis 07:00 Uhr. Der Terrassenbetrieb ist ab 21.00 Uhr in Zimmerlautstärke zu führen (45dB) und ab 22 Uhr einzustellen. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen kommt die örtliche Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr dazu. Speziell während dieser Zeiten ist besondere Rücksichtnahme auf andere Campinggäste sowie Anwohner zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere das Betreiben von Musikanlagen (auch Autoradios), das Befahren des Campingplatzes (Schrittgeschwindigkeit auf dem gesamten Campinggelände!) sowie die Sprachlautstärke bei Zusammenkünften. Zu regulären Werktagen / tagsüber gilt selbstredend auch die gegenseitige Rücksichtnahme, laute Geräuschemissionen (TV / Musikanlagen / Motoren etc.) sind untersagt. Der notwendige Betrieb von bspw. Geräten zur Grünanlagenpflege ist auf ein Minimum zu begrenzen und ist während der Ruhezeiten untersagt. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen werden nach einmaliger Abmahnung mit einem Platzverweis geahndet. Die bis dato entrichteten Gebühren werden nicht erstattet.

Fahrzeuge & Verkehr

Auf dem gesamten Campinggelände gilt Schrittgeschwindigkeit um eventuell auftretende Staubentwicklung sowie Lärmbelästigung zu verhindern und um spielende Kinder nicht zu gefährden. Das Waschen der Fahrzeuge auf dem Campinggelände ist nicht gestattet. Das Herein-und Herausfahren der Fahrzeuge hat nach der entsprechenden Beschilderung und ausschließlich über die Hauptzufahrt zu den aushängenden Service/ Öffnungszeiten (beachten Sie hierzu die Schrankenschließzeit) zu erfolgen.

Schrankenschließzeiten – die Schrankanlage bleibt außerhalb unserer Servicezeiten geschlossen (Mittagspause sowie zur Nachtzeit) Das Ausfahren ist jederzeit möglich! (Die Schrankenanlage ist nicht für den Personenverkehr zugelassen)

Besucher

Besucher unserer Campinggäste sind selbstverständlich gern gesehen. Für diese gilt allerdings die gleiche Campingplatzordnung wie für die Gäste selbst. Besucher melden sich selbstständig und unverzüglich bei Anreise an der Rezeption an. Hierfür gelten die aktuellen Übernachtungspreise auf der Internetseite bzw. den Aushängen/Preislisten. Die Mitnahme des eigenen Fahrzeugs ist ausschließlich zum Be- & Entladen möglich, für das Abstellen der Besucherfahrzeuge benutzen Sie bitte den ausgewiesenen Besucherparkplatz der Gemeinde Elsterheide.

Rauchverbot (Mobilheime + Camping)

In allen Mobilheimen sowie den zentralen Sanitäreinrichtungen besteht strengstes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen werden mit einer Sanktion von 50,00 € Reinigungsmehraufwand (Ozonreinigung) geahndet. Auch die Entsorgung der benutzten Zigarettenstummel auf dem gesamten Campinggelände ist untersagt und wird mit 10,00 € sanktioniert.

Anzahlung (Mobilheime)

Mit Erhalt Ihrer Buchungs- / Reservierungsbestätigung wird Ihre Reservierung bindend und Sie akzeptieren die AGB`s der Ferien & Freizeitparks Geierswalde GbR, weiterhin erhalten Sie Ihre persönliche Anzahlungsrechnung. Der Restbetrag wird am Anreisetag in bar fällig.

Reiserücktritt- & Stornobedingungen

Folgend können Sie die Stornogebühren abhängig vom Zeitpunkt Ihres Reiserücktritts  entnehmen.
Bis zum                                     30. Tag vor Reisebeginn:     20%*
21. – 15. Tag:    35%*
14. –  8. Tag:     70%*
7. –  1. Tag:     80%*

*von der jeweiligen Gesamtreisesumme

Schlüssel (Mobilheime)

Für das Abhandenkommen der ausgehändigten Schlüssel (2 Hausschlüssel) wird eine Aufwandspauschale von 25,00 € pro Schlüssel berechnet.

Gesetzliche Bestimmungen

Alle Campinggäste müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachten und sind zur Einhaltung der Campingordnung verpflichten, die im Bedarfsfalle von der Leitung ergänzt und erweitert werden kann.

Erweiterte Regelungen (Langzeit- & Dauercamper)

Für unsere Dauercamping- und Langzeitparteien gelten die hier niedergeschriebenen, allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die spezifischen Regelungen welche Ihnen mit dem jährlichen Pachtvertrag übergeben wurden.

 

Haftung

Eine Haftung für das Abhandenkommen oder Beschädigung von Eigentum kann nicht übernommen werden. Bitte tragen Sie selbst Sorge um Ihr Eigentum und lassen Sie keine Wertgegenstände offen liegen. Sollten Ihnen Fundsachen in die Hände fallen können diese bequem an unserer Rezeption hinterlegt werden.

Jeder Camper ist für den durch ihn verursachten Schaden haftbar. Der Betreiber des Campingplatzes haftet nicht für Schäden, Unfälle und Verletzungen sowie abhanden gekommenen Gegenständen, Utensilien oder beschädigtes Eigentum der Gäste und Nutzer des Campingplatzes. Die Energie- & Wasserverteilerkästen dürfen nicht eigenmächtig geöffnet werden. Der Campingplatz dient zur Erholung. Die Ausübung eines Gewerbes und/oder Schaustellung bedürfen der Genehmigung des Campingplatzbetreibers. Verstöße o.ä. gegen die Campingplatzordnung, die Polizeiverordnung der Gemeinde Elsterheide und anderer Rechtsvorschriften werden durch die Bediensteten der Gemeinde Elsterheide sowie deren Beauftragten mit Verwarnungsgeld im Bußgeldverfahren und/oder mit Campingplatzverweis ohne Entschädigung jeglicher Art geahndet. Bauliche Veränderungen auf dem Campingplatz, sowie dessen Umfeld und Umgebung bedürfen einer schriftlichen Genehmigung und dem Einverständnis des Campingplatzbetreibers. Ausnahmegenehmigungen können durch den Betreiber des Campingplatzes erteilt werden. Eine Untervermietung jeglicher Campingflächen ist ausgeschlossen.

Sanktionen

Leider zwingen uns Erfahrungswerte sowie der Schutz aller Anlieger hier nochmals einen ernsteren Ton anzuschlagen. Wer gegen die oben genannte Ordnung wiederholt verstößt, bekommt durch den Betreiber des Campingplatzes ein Hausverbot ausgesprochen.

Dies betrifft vor allem die Punkte:

  • Lärm
  • Abfälle
  • Sanitär
  • Erschleichung von Leistungen / falsche Angaben bei der Anmeldung

Je nach Umfang und Dreistigkeit des Vergehens werden weitere polizeiliche oder auch juristische Schritte nicht ausgeschlossen. Der Betreiber des Campingplatzes ist in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich ist. Eine Erstattung der bis dato entrichteten Gebühren ist nicht vorgesehen.

Einen erholsamen Aufenthalt und Ahoj,

Ihre Ferien & Freizeitpark Geierswalde GbR

Promenadenweg 1 – 3

02979 Geierswalde

www.geierswaldersee.de